Du Wurst Deutschland!

Ich bin privat versichert, und das darf ich, weil mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ist ja logisch.

Was passiert aber nun, wenn ich Elternzeit nehme? Dann bekomme ich eine Zeit lang Elterngeld und danach gar nichts, denn Elterngeld gibt’s pro Kind für beide Eltern kumulativ maximal 14 Monate. Nähme Niki also etwa ein Jahr Elternzeit und ich ein halbes, dann hätte ich zwei Monate lang ein reduziertes und vier Monate lang gar kein Einkommen. Mein Jahresbruttoverdienst würde also geringer ausfallen.

Huch, werde ich dann vielleicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung? Eine absolute Standardfrage, schließlich teile ich dieses Schicksal mit allen privat versicherten Eltern, die Elternzeit nehmen und mehr als €300 netto verdienen.

Wie einfach wäre es nun für das BMFSFJ, eine kleine Webanwendung zur Verfügung zu stellen, in der wir unsere Situation eingeben (alle drei privat versichert, Einkommen soundso, Elternzeit dann und dann) und die uns daraufhin sagt, welche Möglichkeiten wir hinsichtlich der Krankenversicherung haben. Oder man könnte zumindest einen Text verfügbar machen, der die Gesetzeslage beschreibt, die das Ministerium ja (hoffentlich zumindest mit-) gestaltet hat.

Die entsprechende Seite, zuletzt aktualisiert am 01.01.2011 (war da wirklich ein Update am Feiertag?), bewirbt vollmundig “konkrete Antworten” und hat ganz tolle Buttons für Facebook, Twitter und sogar mySpace (was war das nochmal?). Aber der einzige Inhalt, eine 83-seitige PDF-Broschüre, erwähnt unseren Fall nicht einmal.

Googeln liefert Seiten wie frag-einen-anwalt.de, wer-weiss-was-ich-weiss-nix.de oder gutefrage-naechstefrage.net. Fantastisch.

Ich finde, wenn man schon einen Gesetzesdschungel baut (alles die Schuld der Vorgängerregierung, klar), sollte man es im Jahre 2012 wenigstens auf die Reihe kriegen, ihn vernünftig online zu dokumentieren. Wenn ich so programmieren würde, wie diese Leute arbeiten, müsste ich mich vermutlich mit der Frage “Elterngeld und Hartz IV” auseinandersetzen.

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