Kleinstkindkunstgenuss

Ich muss zugeben: vor einer größeren Unternehmung mit Erik graut’s mir immer ein bisschen. Eine innere Stimme meldet sich, die sagt “aaach, da muss ich so viel mitschleppen (Flaschepulverthermoskannespucktuchwindelwickelauflagefeuchttücherschnullerersatz-klamotten) und was ist, wenn er anfängt zu knatschen und alle gucken?”

Dann aber fällt mir ein, dass die Alternative wäre, keine sozialen und kulturellen Unternehmungen mehr zu machen und immer zu Hause zu hocken.

Also waren wir diesen Sonntag komplett mit Kind und Oma im Haus der Kunst. Diverse Fotos von Thomas Ruff, sehr abwechslungsreich, so ziemlich alles, was man mit Kamera und Nachbearbeitung am PC machen kann. Von nachbearbeiteten Marssondenbildern über Wohnzimmeraufnahmen aus den Siebzigern bis hin zu aus dem Internet heruntergeladenen und verfremdeten Pornobildern. Außerdem Gemaltes von Wilhelm Sasnal, angeblich der polnische Roy Lichtenstein. Auf jeden Fall aber sogar für meinen Geschmack (bin eigentlich kein Fan von Gemälden) nett anzusehen.

Und Erik? War vor allem begeistert von den Oberlichtern und Lampen. Und findet es generell immer gut, durch die Gegend geschoben zu werden. Hatte eine für ihn sehr aufwühlende Begegnung mit einem anderen Baby, das ihn erschrak, weil es ihm neugierig ins Gesicht packte. Wurde von einem netten Aufseher hinreißend gefunden, der sich gar nicht von ihm trennen mochte. Und hat uns ein neues Haus der Kunst gezeigt: Wo man in Ruhe stillen kann und wie man in dem Nazi-Prachtbau den Kinderwagen vom Erdgeschoss ins Obergeschoss bringen kann (indem die Aufseher per Funk einen Lastaufzug koordinieren).

Fazit: Spaß für die ganze Familie.

Kindersprache

Gerade eine historische Stadtführung für Grundschüler mitgehört:

“… dass sie ihm untreu geworden sei! Aber dann fand er heraus, dass dem… ” – kurzes Innehalten – “… dass das gar nicht stimmte.”

Da ist der Stadtführerin also noch aufgefallen, dass “dem war nicht so” für Kinder evtl. schwer zu verstehen ist. Viel eher als diese Umschreibung hätte mich allerdings die von “untreu werden” interessiert.

Die Kinder wahrscheinlich auch…

Elterngeld und Versicherungspflicht (Wurst II)

Neulich hatte ich mich ja mal gefragt, wie sich ein durch Elterngeld (oder gar Elternzeit ohne Elterngeld) vermindertes Einkommen auf die Versicherungspflicht auswirkt. Inzwischen habe ich es vermutlich herausgefunden, durch Befragung mehrerer Instanzen.

Dabei ist zunächst festzuhalten, dass ich während der Elternzeit keine Tätigkeit auszuüben gedenke (was offenbar unüblich ist, denn der Fall “Tätigkeit während der Elternzeit” ist im Netz vergleichsweise gut dokumentiert).

Dies waren meine Informationsquellen:

1. Debeka (meine PKV)

Innerhalb einer Minute war ich mit dem richtigen Gesprächspartner verbunden und erhielt die folgende Auskunft:

Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird, entsteht keine Versicherungspflicht. Da ich länger als 5 Jahre privat versichert bin, könnte ich mich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen (wie auch immer das genau aussähe).

Und als Tipp: Die Krankentagegeldversicherung während dieser Zeit aussetzen, da ja kein Verdienstausfall entstünde.

Das klang gut, allerdings wollte ich diesen Sachverhalt noch offiziell bestätigt haben. Also weiter zum…

2. BMFSFJ

Meine E-Mail wurde innerhalb eines Tages wie folgt beantwortet:

In der privaten Krankenversicherung Versicherte müssen Beiträge gemäß ihren Versicherungsbedingungen zahlen. Auch ein bislang gewährter Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung muss während der Elternzeit selbst gezahlt werden. Bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet werden. Nähere Informationen hierzu erteilen die gesetzlichen Krankenkassen oder das private Krankenversicherungsunternehmen.

Ich empfehle Ihnen, Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen.

Das Ministerium, in dessen Zuständigkeitsbereich das entsprechende Gesetz ja schon irgendwie fällt, verweist mich also an meine private Versicherung. Gut, dann versuchen wir’s nochmal bei der…

3. AOK Bayern

Eben wurde ich telefonisch zurückgerufen (das war eine Laufzeit von ein oder zwei Arbeitstagen) und bekam die bisher präziseste Erklärung:

Für die Versicherungspflicht ist das regelmäßige Einkommen ausschlaggebend. Eine Einkommensreduzierung durch Elterngeld stellt eine Unregelmäßigkeit dar, die für die Versicherungspflicht nicht relevant ist. Gleiches gälte beispielsweise auch bei unbezahltem Urlaub.

Fazit

Nun weiß ich’s also endlich. Fragt sich nur, warum es keine Webseite gibt, auf der der Gesetzgeber das erklärt. Jeder popelige MP3-Player ist besser dokumentiert als die Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Geht man vielleicht davon aus, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr lange genug existieren, um diesen Aufwand zu rechtfertigen?

Ein blindes Huhn…

… war hier am Werk:

Ich persönlich habe leider weder ein Korn noch des Erstlings Wäsche gefunden, denn Erik ist mit Größe 68 mittlerweile aus dem C&A-Programm herausgewachsen. Zwei oder drei Minuten lang stand ich irritiert vor dem Regal, bis mir klar wurde, dass das halt so ist im Präsenzhandel: Wenn’s da nicht hängt, heimgehen. Beim nächsten Mal gleich mailordern.

8 Bit und 10 Wochen

Gestern haben wir endlich mal wieder zünftig C64 gezockt! Mit acht Personen ab zehn Wochen, die Katzen nicht mitgezählt (Frauenquote 37,5%). Eriks Beitrag bestand in der Beschäftigung derjenigen, die gerade keinen Joystick in der Hand hatten und ihn herumtragen, herumwiegen, herumwirbeln (das war aus versicherungstechnischen Gründen nur ich) und ihm sogar vorsingen/-summen konnten.

Und zum ersten Mal konnte ich hier in München Tanks 3000 gegen richtige Gegner spielen, bei denen – wie ich schnell feststellen musste – jegliche Rücksichtnahme nicht nur vollkommen überflüssig, sondern in höchstem Maße unangemessen war. Endlich :-)