Elterngeld und Versicherungspflicht (Wurst II)

Neulich hatte ich mich ja mal gefragt, wie sich ein durch Elterngeld (oder gar Elternzeit ohne Elterngeld) vermindertes Einkommen auf die Versicherungspflicht auswirkt. Inzwischen habe ich es vermutlich herausgefunden, durch Befragung mehrerer Instanzen.

Dabei ist zunächst festzuhalten, dass ich während der Elternzeit keine Tätigkeit auszuüben gedenke (was offenbar unüblich ist, denn der Fall “Tätigkeit während der Elternzeit” ist im Netz vergleichsweise gut dokumentiert).

Dies waren meine Informationsquellen:

1. Debeka (meine PKV)

Innerhalb einer Minute war ich mit dem richtigen Gesprächspartner verbunden und erhielt die folgende Auskunft:

Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird, entsteht keine Versicherungspflicht. Da ich länger als 5 Jahre privat versichert bin, könnte ich mich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen (wie auch immer das genau aussähe).

Und als Tipp: Die Krankentagegeldversicherung während dieser Zeit aussetzen, da ja kein Verdienstausfall entstünde.

Das klang gut, allerdings wollte ich diesen Sachverhalt noch offiziell bestätigt haben. Also weiter zum…

2. BMFSFJ

Meine E-Mail wurde innerhalb eines Tages wie folgt beantwortet:

In der privaten Krankenversicherung Versicherte müssen Beiträge gemäß ihren Versicherungsbedingungen zahlen. Auch ein bislang gewährter Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung muss während der Elternzeit selbst gezahlt werden. Bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet werden. Nähere Informationen hierzu erteilen die gesetzlichen Krankenkassen oder das private Krankenversicherungsunternehmen.

Ich empfehle Ihnen, Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen.

Das Ministerium, in dessen Zuständigkeitsbereich das entsprechende Gesetz ja schon irgendwie fällt, verweist mich also an meine private Versicherung. Gut, dann versuchen wir’s nochmal bei der…

3. AOK Bayern

Eben wurde ich telefonisch zurückgerufen (das war eine Laufzeit von ein oder zwei Arbeitstagen) und bekam die bisher präziseste Erklärung:

Für die Versicherungspflicht ist das regelmäßige Einkommen ausschlaggebend. Eine Einkommensreduzierung durch Elterngeld stellt eine Unregelmäßigkeit dar, die für die Versicherungspflicht nicht relevant ist. Gleiches gälte beispielsweise auch bei unbezahltem Urlaub.

Fazit

Nun weiß ich’s also endlich. Fragt sich nur, warum es keine Webseite gibt, auf der der Gesetzgeber das erklärt. Jeder popelige MP3-Player ist besser dokumentiert als die Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Geht man vielleicht davon aus, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr lange genug existieren, um diesen Aufwand zu rechtfertigen?

Ein blindes Huhn…

… war hier am Werk:

Ich persönlich habe leider weder ein Korn noch des Erstlings Wäsche gefunden, denn Erik ist mit Größe 68 mittlerweile aus dem C&A-Programm herausgewachsen. Zwei oder drei Minuten lang stand ich irritiert vor dem Regal, bis mir klar wurde, dass das halt so ist im Präsenzhandel: Wenn’s da nicht hängt, heimgehen. Beim nächsten Mal gleich mailordern.

8 Bit und 10 Wochen

Gestern haben wir endlich mal wieder zünftig C64 gezockt! Mit acht Personen ab zehn Wochen, die Katzen nicht mitgezählt (Frauenquote 37,5%). Eriks Beitrag bestand in der Beschäftigung derjenigen, die gerade keinen Joystick in der Hand hatten und ihn herumtragen, herumwiegen, herumwirbeln (das war aus versicherungstechnischen Gründen nur ich) und ihm sogar vorsingen/-summen konnten.

Und zum ersten Mal konnte ich hier in München Tanks 3000 gegen richtige Gegner spielen, bei denen – wie ich schnell feststellen musste – jegliche Rücksichtnahme nicht nur vollkommen überflüssig, sondern in höchstem Maße unangemessen war. Endlich :-)

Du Wurst Deutschland!

Ich bin privat versichert, und das darf ich, weil mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ist ja logisch.

Was passiert aber nun, wenn ich Elternzeit nehme? Dann bekomme ich eine Zeit lang Elterngeld und danach gar nichts, denn Elterngeld gibt’s pro Kind für beide Eltern kumulativ maximal 14 Monate. Nähme Niki also etwa ein Jahr Elternzeit und ich ein halbes, dann hätte ich zwei Monate lang ein reduziertes und vier Monate lang gar kein Einkommen. Mein Jahresbruttoverdienst würde also geringer ausfallen.

Huch, werde ich dann vielleicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung? Eine absolute Standardfrage, schließlich teile ich dieses Schicksal mit allen privat versicherten Eltern, die Elternzeit nehmen und mehr als €300 netto verdienen.

Wie einfach wäre es nun für das BMFSFJ, eine kleine Webanwendung zur Verfügung zu stellen, in der wir unsere Situation eingeben (alle drei privat versichert, Einkommen soundso, Elternzeit dann und dann) und die uns daraufhin sagt, welche Möglichkeiten wir hinsichtlich der Krankenversicherung haben. Oder man könnte zumindest einen Text verfügbar machen, der die Gesetzeslage beschreibt, die das Ministerium ja (hoffentlich zumindest mit-) gestaltet hat.

Die entsprechende Seite, zuletzt aktualisiert am 01.01.2011 (war da wirklich ein Update am Feiertag?), bewirbt vollmundig “konkrete Antworten” und hat ganz tolle Buttons für Facebook, Twitter und sogar mySpace (was war das nochmal?). Aber der einzige Inhalt, eine 83-seitige PDF-Broschüre, erwähnt unseren Fall nicht einmal.

Googeln liefert Seiten wie frag-einen-anwalt.de, wer-weiss-was-ich-weiss-nix.de oder gutefrage-naechstefrage.net. Fantastisch.

Ich finde, wenn man schon einen Gesetzesdschungel baut (alles die Schuld der Vorgängerregierung, klar), sollte man es im Jahre 2012 wenigstens auf die Reihe kriegen, ihn vernünftig online zu dokumentieren. Wenn ich so programmieren würde, wie diese Leute arbeiten, müsste ich mich vermutlich mit der Frage “Elterngeld und Hartz IV” auseinandersetzen.

Du weißt, dass du kürzlich Mutter geworden bist, wenn …

… du in all deinen Jacken- und Handtaschen Schnuller und Windeln findest.

… du dich nach fünf Stunden ununterbrochenem Schlaf ausgeschlafen fühlst.

… du bei “U4″ nicht an den Münchner Verkehrsverbund, sondern den Kinderarzt denkst.

… du die Eltern von anderen Babys, denen du auf der Straße begegnest, nicht fragst, wie der/die Kleine heißt, sondern dich gleich nach Geburtsgröße und -gewicht erkundigst.

… dir wildfremde Menschen eine ruhige Nacht wünschen.

… du bei auf dem Bürgersteig parkenden Autos überprüfst, ob ein Kinderwagen dran vorbei passt – auch, wenn du dein Kind gar nicht dabei hast.

… dir erst, nachdem du schon aus dem Haus gegangen bist, auffällt, dass du heute noch gar nicht in den Spiegel geschaut hast.

… du schon ewig die Idee für diesen Blog-Artikel hattest, aber nie dazu gekommen bist.

 

(Ergänzungen erwünscht!)