Neulich hatte ich mich ja mal gefragt, wie sich ein durch Elterngeld (oder gar Elternzeit ohne Elterngeld) vermindertes Einkommen auf die Versicherungspflicht auswirkt. Inzwischen habe ich es vermutlich herausgefunden, durch Befragung mehrerer Instanzen.
Dabei ist zunächst festzuhalten, dass ich während der Elternzeit keine Tätigkeit auszuüben gedenke (was offenbar unüblich ist, denn der Fall “Tätigkeit während der Elternzeit” ist im Netz vergleichsweise gut dokumentiert).
Dies waren meine Informationsquellen:
1. Debeka (meine PKV)
Innerhalb einer Minute war ich mit dem richtigen Gesprächspartner verbunden und erhielt die folgende Auskunft:
Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird, entsteht keine Versicherungspflicht. Da ich länger als 5 Jahre privat versichert bin, könnte ich mich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen (wie auch immer das genau aussähe).
Und als Tipp: Die Krankentagegeldversicherung während dieser Zeit aussetzen, da ja kein Verdienstausfall entstünde.
Das klang gut, allerdings wollte ich diesen Sachverhalt noch offiziell bestätigt haben. Also weiter zum…
2. BMFSFJ
Meine E-Mail wurde innerhalb eines Tages wie folgt beantwortet:
In der privaten Krankenversicherung Versicherte müssen Beiträge gemäß ihren Versicherungsbedingungen zahlen. Auch ein bislang gewährter Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung muss während der Elternzeit selbst gezahlt werden. Bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet werden. Nähere Informationen hierzu erteilen die gesetzlichen Krankenkassen oder das private Krankenversicherungsunternehmen.
Ich empfehle Ihnen, Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen.
Das Ministerium, in dessen Zuständigkeitsbereich das entsprechende Gesetz ja schon irgendwie fällt, verweist mich also an meine private Versicherung. Gut, dann versuchen wir’s nochmal bei der…
3. AOK Bayern
Eben wurde ich telefonisch zurückgerufen (das war eine Laufzeit von ein oder zwei Arbeitstagen) und bekam die bisher präziseste Erklärung:
Für die Versicherungspflicht ist das regelmäßige Einkommen ausschlaggebend. Eine Einkommensreduzierung durch Elterngeld stellt eine Unregelmäßigkeit dar, die für die Versicherungspflicht nicht relevant ist. Gleiches gälte beispielsweise auch bei unbezahltem Urlaub.
Fazit
Nun weiß ich’s also endlich. Fragt sich nur, warum es keine Webseite gibt, auf der der Gesetzgeber das erklärt. Jeder popelige MP3-Player ist besser dokumentiert als die Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Geht man vielleicht davon aus, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr lange genug existieren, um diesen Aufwand zu rechtfertigen?
